Für die Einreise nach Israel benötigen Sie als deutscher Staatsbürger einen Reisepass, der mindestens noch 6 Monate nach Einreisedatum gültig ist. Sie erhalten den Einreisestempel/ Visum an der israelischen Grenzkontrolle direkt in ihren Reisepass.
Touristen dürfen sich bis zu drei Monate ab dem Ankunftsdatum in Israel aufhalten, bzw. entsprechend der Bestimmungen ihres jeweiligen Visums.
ACHTUNG: Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder zur Einreise nach Israel nur noch bis zum 26. Juni 2012 ausreichend. Ab dann benötigt jedes Kind ab Geburt ein eigenes Reisedokument (Reisepass) mit Lichtbild.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung beider, bzw. des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Staatsbürger folgender Länder benötigen für die Einreise nach Israel ebenfalls nur einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass :
Albanien, Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien,Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland (ab 1928 geborene), Domimica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fiji, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Makedonien, Malawi, Malta, Mauritius, Mexico, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Östereich, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Serbien (auch jugoslawische Pässe),Singapur, Slowakei, Slowenien, St. Lucia, Südafrika, Südkorea, Spanien, St. Kitts & Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam, Swasiland, Schweden, Schweiz, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vatikanstaat, Vanuatu, Vereinigte Staaten von Amerika, Zentralafrikanische Republik, Zypern.
(Quelle: Botschaft des Staates Israel, Berlin)
Sollten Sie vor Ihrer Reise nach Israel ein arabisches Land besucht haben, dann können Sie auch mit diesem fremden Einreisestempel nach Israel.
Sie dürfen allerdings mit einem israelischen Einreisestempel nicht in arabische Anreinerstaaten, sowie Saudi Arabien und die VAE.
Nach Ägypten und Jordanien können Sie problemlos reisen.
Sollten Sie eine Länderkombi-Reise planen bedenken Sie, dass an der Grenze zu Ägypten ca. 20,- € und nach Jordanien 31,50 € Visagebühren anfallen.
Transitvisa
Besucher, die auf ihrer Reise zu anderen Bestimmungsorten in Israel verweilen möchten, können um ein Transitvisa für fünf Tage ersuchen. Das Visum kann danach für weitere zehn Tage verlängert werden.
Passagieren von in Israel anlegenden Kreuzfahrten wird ein Tagesvisum ausgestellt, mit dem sie sich in Israel so lange aufhalten können, wie ihr Schiff im Hafen liegt.
Visaangelegenheiten (nichtisraelische Staatsbürger):
Tel. Sprechzeiten Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr:
Tel.: 030-890 45 -523, -514
Fax: 030-89045519
Email: visa@berlin.mfa.gov.il
Aufenthaltsverlängerung
Sie können Ihr Visum (kostenpflichtig) in den folgenden Büros des Innenministeriums verlängern:
Jerusalem – Hilell Straße 24,
Tel: 02-6294726
Tel Aviv –Menachem Begin Straße 125,
Tel: 03-5193305
Haifa – 15 Pal-Yam,
Tel: 04-8633333Eilat – Ha-Tamarim Straße, Stadtzentrum, 2. Etage,
Tel: 08-6381333Tiberias – Zaki Elkhadif Straße 23,
Tel: 04-6729111Ben-Gurion-Flughafen –
Tel: 03-9774200/1/2
Weitere Informationen können auf der Webseite des Innenministeriums www.moin.gov.il eingeholt werden.
Die Bitte um ein besonderes Visum mit Arbeitserlaubnis muss im Innenministerium eingereicht werden.
Eine wichtige Mitteilung für Personen, die später in arabische Staaten reisen möchten (ausgenommen Ägypten und Jordanien): Es empfiehlt sich, das israelische Visum nicht direkt in den Reisepass stempeln zu lassen, da ihnen damit die spätere Einreise in verschiedene arabische Länder verwehrt wird. Es besteht die Möglichkeit, an der Passkontrolle den Stempel in ein Sonderformular setzen zu lassen. Bitte unterrichten Sie hierüber den Grenzbeamten bevor ihre Dokumente gestempelt werden. Es liegt im Ermessen des Beamten, dieser Bitte nachzukommen.
Staatenlose Personen müssen sowohl im Besitz einer gültigen Reiseerlaubnis sein, als auch im Besitz eines Visums/ Bestätigung der Wiederkehr für das Land, welches die Reiseerlaubnis ausgestellt hat.
Weiter Angaben über die Visabestimmungen finden Sie auf der Seite der Israelischen Botschaft in Berlin